Benötigt man umgehend einen Personalausweis, kann bis zur Ausstellung des Personalausweises ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Er wird sofort ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden. Im Vergleich: ein „normaler“ Personalausweis hat eine Ausstellungsdauer von 3 bis 6 Wochen.
Ein vorläufiger Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird ein neuer Personalausweis mit einer neuen Seriennummer erstellt. Eine Verlängerung des alten (vorläufigen) Ausweises ist nicht möglich.
In kurz
- Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort ausgestellt und kostet 10 Euro.
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 Euro. Ein vorläufiger Personalausweis wird sofort nach Ausstellung ausgehändigt. Leider reicht er für die Einreise in verschiedene Länder nicht aus. Welche Länder, erfährst Du unter „Einreisebestimmungen“.
Gültigkeit | 3 Monate |
---|---|
Ausstellungsdauer | sofort |
Gebühr | 10 Euro |
Bedingung | nur in Verbindung mit einem Personalausweis beantragbar. |