Ein Personalausweis kann beim zuständigen Rathaus oder Bürgerbüro beantragt werden. Wie die Beantragung allgemein und bei einer Verlängerung abläuft, behandeln wir in einem separaten Artikel. Hier geht es um die erstmalige Beantragung.
Besonderheiten der erstmaligen Beantragung
Der erste Personalausweis ist etwas günstiger, wenn man ihn vor dem 24. Lebensjahr beantragt. Wenn man seinen ersten Personalausweis beantragt, müssen einige Dinge mehr vorgelegt werden, als später, bei einer Verlängerung. Zur Identitätsfeststellung benötigen die Behörden einen anderen, ggf. auch abgelaufenen Ausweis. Dies kann bspw. ein Kinderreisepass oder Reisepass sein. Ist der zu beantragende Personalausweis der allererste Ausweis, wird die Geburtsurkunde benötigt.
Zusätzlich müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Falls nicht beide zur Beantragung erscheinen, sollte eine schriftliche Einverständniserklärung vorbereitet werden.
Man benötigt:
- den alten Kinderausweis, den alten Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde,
- die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten, alternativ einen Sorgerechtsnachweis, bei nur einem Erziehungsberechtigten.
Das waren die Besonderheiten der erstmaligen Beantragung. Darüber hinaus benötigt man natürlich die Gebühr i. H. v. 22,80 Euro und ein biometrisches Passbild.
Das muss ebenfalls mitgebracht werden:
- ein aktuelles biometrisches Passfoto und
- die Gebühr in Höhe von 22,80 € für Personen unter 24 Jahren. (Wer älter ist zahlt 28,80 €.)