Auch Kinder und Babys brauchen in Deutschland seit einigen Jahren einen eigenen Reisepass. Sie können nicht mehr wie früher in den Reisepass der Eltern eingetragen werden. Grundsätzlich ist der Kinderreisepass für die Einreise in alle Länder erforderlich. Bei einigen Ländern muss sogar ein richtiger, maschinenlesbarer Reisepass vorliegen.
Die Bestimmungen sind allerdings nicht so aufwändig, wie beim Reisepass für Erwachsene. Der Preis ist mit 13 Euro auch um einiges humaner. Für die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses sind 6 Euro zu entrichten. Für die Änderung des Wohnorts fällt diese Gebühr jedoch nicht an.
Für die Beantragung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt werden:
- Der Antrag muss vom gesetzlichen Vormund persönlich gestellt werden.
- Der andere muss seine schriftliche Einverständniserklärung und ein Ausweisdokument mitgeben (oder mitkommen)
(hat ein Vater oder eine Mutter das alleinige Sorgerecht, muss er oder sie das im Zweifel nachweisen). - Die Geburtsurkunde des Kindes muss vorgelegt werden.
- Beim biometrischen Baby-Passfoto werden nicht so strenge Maßstäbe angelegt wie bei Erwachsenen: Abweichungen im Gesichtsausdruck und der Augenhöhe beim Anpassen an die Schablone sind zulässig.
Gültigkeit & Akzeptanz
Der Kinderreisepass hat eine Gültigkeit von 6 Jahren – gilt aber höchstens bis zum 12. Lebensjahr. Läuft er vor dem 12. Lebensjahr ab, kann er einmal verlängert werden und erhält ein neues Passfoto.
Wie gesagt, erkennen manche Länder einen Kinderreisepass jedoch nicht an. Dann wird ein richtiger Reisepass für das Kind benötigt (der maschinenlesbar ist). Für welche Länder bei der Einreise ein Kinderreisepass ausreicht, kannst Du unter „Einreisebestimmungen“ nachlesen. Am besten erkundigen sich Eltern vor Fernreisen auch beim Auswärtigen Amt. Die USA verlangen bspw. bei der Einreise ohne Visum einen „richtigen“ biometrischen Reisepass.