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Damit die Karteninhaber besser identifiziert werden können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Personen ab 15 Jahren ein Passbild für die neue elektronische Gesundheitskarte einreichen müssen.

Das Passbild für die elektronische Gesundheitskarte kann in der deutschen Standard-Passbildgröße 35 × 45 mm (Hochformat) eingereicht werden.

Im § 291 des Sozialgesetzbuches, heißt es lediglich, dass die Versichertenkarte ein „Lichtbild des Versicherten“ enthalten soll. Die Anforderungen sind daher nicht so streng, wie beispielsweise beim Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Du solltest auf dem Passfoto nur zweifelsfrei erkennbar und der Hintergrund möglichst neutral sein.

Du kannst ein beliebiges Foto kostenlos in unserem Passfoto-Generator zuschneiden.

Der Passfoto-Generator schneidet Bilder ins korrekte Passfoto-Format.

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