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Am dem 30. Oktober 2008 ist die vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Seit dem sind biometrische Passbilder nun auch Pflicht für den Führerschein.

Das auf den Führerschein im Scheckkarten-Format gedruckte Foto ist in der Regel schwarz-weiß und nun leider ebenso streng, wie Fotos im Reisepass oder Personalausweis.


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