Allgemeine Anforderungen gleich
Auch in der Schweiz 🇨🇭 werden für fast alle offiziellen Ausweisdokumente biometrische Passfotos verwendet. Die einzige Ausnahme bildet der Führerausweis, für den (noch) auch nicht-biometrische Passbilder ausreichen. Die Anforderungen an die Fotos sind nahezu identisch zu den deutschen Passbild-Bestimmungen – allerdings unterscheiden sich die geforderten Maße ein wenig.
Unterschiede nur bei den Abmessungen des Gesichts
In Deutschland, wie auch der Schweiz haben Passfotos eine Größe von 35 × 45 mm.
Während das Gesicht in Deutschland jedoch eine Höhe von 32 – 36 mm haben sollte, ist in der Schweiz eine Gesichtshöhe von 29 – 34 mm vorgeschrieben. Das Gesicht wird zudem nicht – wie in Deutschland – mit Hilfe der Passbild-Schablone absolut an einer Kinnlinie ausgerichtet, sondern mittig auf dem Foto zentriert.
Das folgende Schaubild zeigt die Ausrichtung eines Fotos nach deutschen und schweizerischen Passbild-Bestimmungen – links das deutsche, rechts das schweizerische.
Nachfolgend noch einmal die Eigenschaften von deutschen und schweizerischen Passbildern im Vergleich:
Eigenschaft | Deutschland | Schweiz |
---|---|---|
Passbild-Breite | 35 mm | 35 mm |
Passbild-Höhe | 45 mm | 45 mm |
Gesichtshöhe | 32 – 36 mm | 29 – 34 mm |
Ausrichtung | an Kinnlinie | mittig zentriert |
Die restlichen Anforderungen sind jedoch nahezu identisch. Das Gesicht muss bspw. ebenfalls absolut frontal fotografiert werden, man darf nicht lächeln und Brillenrahmen dürfen die Augen nicht verdecken. Mehr dazu bei den deutschen Passbild-Bestimmungen und den schweizerischen Passbild-Bestimmungen.